Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für Gymnasien in Marburg

SR-Beschluss vom 24.09.2013: Verteilung von UBs über den Ausbildungszeitraum

Folgender SR-Beschluss vom 21.3.12 wurde am 24.9.13 vom Seminarrat in einer veränderten Fassung verabschiedet (neu:  2. Passus)

Pro Fach müssen in den Fachmodulen mindestens 2 Unterrichtsbesuche in der Sekundarstufe I und mindestens 2 Unterrichtsbesuche in der Sekundarstufe II durchgeführt werden. Das Verhältnis von Sek. I - zu Sek. II-Besuchen darf also 2:3 oder 3:2 betragen.

Der Seminarrat empfiehlt, dass zum Zweck einer breitgefächerten Ausbildung der LiV eine Vielfalt von Jahrgangsstufen und Themen in den Unterrichtsbesuchen gezeigt werden soll.

Es ist zu beachten, dass im Modul 8 mindestens ein Unterrichtsbesuch in der Sek. II gezeigt werden muss.

In der Wahl der Lerngruppe für die Prüfungslehrproben ist die LiV im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Sek. I + II) frei. Ausbilder/innen und Prüfer/innen dürfen in dieser Hinsicht keine Einschränkungen vornehmen.               

Diese Regelung gilt bereits in diesem Semester.