Seminarratsbeschluss "Vorgaben für Unterrichtsbesuche" (18.01.2011)
-Pro Fach müssen mindestens 2 Unterrichtsbesuche in der Sekundarstufe I und mindestens 2 Unterrichtsbesuche in der Sek. II durchgeführt werden. Das Verhältnis von Sek.I - zu Sek.II-Besuchen darf also 2:4, 4:2 oder (möglichst) 3:3 betragen. -Die sechs Unterrichtsbesuche pro Fach müssen in mindestens drei Lerngruppen stattfinden. -In der Wahl der Lerngruppen für die Prüfungslehrproben ist die LiV im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Sek. I + Sek. II) frei. Ausbilder/innen und Prüfer/innen dürfen in dieser Hinsicht keine Einschränkungen vornehmen.