Übersicht aller SR-Beschlüsse
- Unterrichtsbesuche. 2
- Grundlagenpapier zum Kooperativen Lernen.. 2
- Organisation von Doppelbesuchen.. 2
III. Vorgaben für Unterrichtsbesuche. 3
- Anzahl Unterrichsbesuche, Entwürfe und Skizzen 4
- Einführung des Lernbegleitbogens für alle Unterrichtbesuche 4
- Schriftliche Rückmeldung. 4
- Dauer von Unterrichtsbesuchen und Lehrproben.. 5
- Vorgaben für Unterrichtsbesuche (hier: Das Verhältnis von Sek. I – zu Sek. II-Besuchen), Antrag auf Änderung vor dem Hintergrund der CORONA-Pandemie. 5
VII. Vorgaben für Unterrichtsbesuche (hier: Das Verhältnis von Sek. I – zu Sek. II-Besuchen) 6
VIII. Vorgaben für Unterrichtsbesuche für LiV, die seit dem 01.08.2021 mit dem 1.HS begonnen haben 6
III. Leitfaden für Unterrichtsentwürfe als verbindliche Grundlage für Praxisbesuche. 8
- „Kleiner“ Unterrichtsentwurf. 8
- Bewertung und Beratung. 8
- Beratungskonzept der Schulnahen Ausbildung. 8
- Beratungs- und Fördersystem nach UB-Bewertung: 8
III. Bewertung der Unterrichtspraxis. 9
- Rückmeldung Notenbereich.. 10
- Bewertung von Unterrichtsbesuchen.. 10
- Bewertung von Doppelbesuchen.. 10
- Examen/Lehrprobe. 11
- Zeitrahmen der Lehrproben am Schwalmgymnasium... 11
- Module und Veranstaltungen.. 11
- Verlegung von Modulsitzungen. 11
- Dauerhafte Einführung der erprobten Veranstaltungsstruktur. 12
III: Organisation DFB-Module. 12
- Ausbildungsveranstaltung „Selbsterfahrung in Gruppenprozessen“. 13
- Neugestaltung der LLG/DFB-Module. 13
- Modulgestaltung. 14
- Modulbeiträge – Gestaltung der Module. 14
- Grundlagenpapier zum Kooperativen Lernen.. 14
III. Modulbeiträge der LiV.. 14
III. Änderung des Strukturmodells. 16
(Seminarratsbeschluss vom 27.08.2019). 16
VIII. Abstimmung über UNESCO-Antrag. 17
X Teilnahme von LiV-Vertreter/-innen auf AuA-Vollversammlungen. 18
- Evaluation.. 18
- Leitlinien zur Evaluation in den Modulen.. 18
- Evaluation der Examensevaluation (Präsentation der Kurz-AG-Ergebnisse, Diskussion, evtl. Beschluss). 19
1. Unterrichtsbesuche
I. Grundlagenpapier zum Kooperativen Lernen
(Seminarratsbeschluss vom 20.01.2015)
Auf der Grundlage der Entscheidung der Ausbilder-Vollversammlung vom 16.01.2015 beschließt der Seminarrat, dass die Ausbilderinnen und Ausbilder des Marburger Studienseminars das Grundlagenpapier zum Kooperativen Lernen in die eigene Ausbildungsarbeit und in ihre Beratung und Beurteilung von Unterrichtsbesuchen gezielt miteinbeziehen.
II. Organisation von Doppelbesuchen
(Seminarratsbeschluss vom 23.03.2012)
Der Seminarrat begrüßt die Praxis der Doppelbesuche (zwischen Fach und allgemeinen pädagogischen Modulen), die ab dem 1. HS regelmäßig stattfinden sollten (mindestens ein Doppelbesuch pro LiV). Sie dienen der Vernetzung der Arbeit in den Modulen und der Reduktion der Gesamtzahl der UB. Bei Doppelbesuchen sollen folgende Leitlinien Beachtung finden:
- Reflexionszeit für LiV 15-20 Minuten
- Ausbilder und Mentoren nutzen die Zeit zur Vorbereitung des Gesprächs im Sinne einer förderlichen Beratung
- fachliche und pädagogische Überfrachtung des Gesprächs ist unbedingt zu vermeiden, zusätzlich soll der
- Richtwert von 50 Minuten Beachtung finden (Aufnahmefähigkeit der LiV beachten)
Die Bewertung der Stunde darf aufgrund des unterschiedlichen Modulkontextes zwischen den Ausbildern differieren, das gilt auch für Ausbilder/-innen, die zwei Module vertreten. Es gibt keine Besuche, die in drei Modulen in die Bewertung einfließen. Zu Kombinationsmöglichkeiten soll es keine Vorgaben geben.
Ergänzung vom 20.11.2012
In Ergänzung zu dem Seminarratsbeschluss zu Doppelbesuchen beschließt der Seminarrat, dass es keine Doppelbesuche zwischen den unbewerteten BRB-Besuchen und bewerteten Besuchen anderer Module geben soll. (20.11.2012)
Ergänzung vom 24.09.2013
In Ergänzung zu dem Seminarratsbeschluss zu Doppelbesuchen beschließt der Seminarrat, dass es keine Doppelbesuche zwischen den unbewerteten BRB-Besuchen und bewerteten Besuchen anderer Module geben soll.
III. Vorgaben für Unterrichtsbesuche
1. Anzahl Unterrichsbesuche, Entwürfe und Skizzen
Auf der gesetzlichen Grundlage
"HLBG DV: $44 (7) Für die Unterrichtsbesuche in den Fachmodulen legt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst pro Fach oder Fachrichtung jeweils zwei Unterrichtsentwürfe, im Lehramt für Grundschulen in jedem Fachmodul einen Unterrichtsentwurf vor. Für alle anderen Unterrichtsbesuche ist die Vorlage einer Unterrichtsskizze ausreichend."
hat der Seminarrat am 17.01.2023 mit Blick auf den Zeitpunkt der UB mit Entwürfen folgende Empfehlung ausgesprochen:
Ein Entwurf im 1. HS, zwei Entwürfe im 2. HS, ein Entwurf im Ex Sem.
2. Einführung des Lernbegleitbogens für alle Unterrichtbesuche
Der SR (12.09.2023) schließt sich der Ausbilder-VV vom 31.8.23 und den schulnahen Ausbildenden an und schlägt ebenfalls vor, den überarbeiteten Lernbegleitbogen als festen Bestandteil des geteilten Portfolios mit Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Erprobung für zunächst 2 Jahre einzuführen. Dies bedeutet für alleUB die Kolleg:innen der allgemeinpädagogischen und fachbezogenen Ausbildung, dass die LiV im Vorfeld eines UB einen Beobachtungsschwerpunkt (ggf. zu einer beruflichen Handlungssituation) formulieren, auf den in der UB-Nachbesprechung u.a. eingegangen wird.
Der Lernbegleitbogen wird in Verantwortung der LiV geführt und soll nicht gemeinsam mit Ausbildenden ausgefüllt werden. Mit einer Frist von 3 Tagen nach einem UB sollen die LiV den Bogen bearbeitet haben und allen an der Ausbildung beteiligten Ausbildenden zur Verfügung gestellt werden (hier evtl. in Mahara o.Ä.).
(Seminarratsbeschluss vom 31.08.2021)
Vorgaben für Unterrichtsbesuche Pro Fach müssen in den Fachmodulen mindestens 2 Unterrichtsbesuche (in allen Formaten) in der Sekundarstufe I und mindestens 2 Unterrichtsbesuche in der Sekundarstufe II durchgeführt werden. Das Verhältnis von Sek. I- zu Sek. II-Besuchen kann also entweder 2:3 oder 3:2 betragen. Der Seminarrat empfiehlt, dass zum Zweck einer breitgefächerten Ausbildung der LiV eine Vielfalt von Jahrgangsstufen und Themen in den Unterrichtsbesuchen gezeigt werden soll. Es ist zu beachten, dass im Modul 8 mindestens ein Unterrichtsbesuch in der Sek. II gezeigt werden muss. In der Wahl der Lerngruppe für die Prüfungslehrproben ist die LiV im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Sek. I + II) frei. Ausbilder/-innen und Prüfer/-innen dürfen in dieser Hinsicht keine Einschränkungen vornehmen. Abweichungen (insbesondere pandemiebedingte) sollen mit der Seminarleitung besprochen werden.
Für die LiV ab dem jetzigen (01.08.21) 2.HS bleibt weiterhin die folgende Ausnahmeregelung bestehen:
Vor dem Hintergrund der Corona Pandemie soll bis auf weiteres pro Fach in den Fachmodulen mindestens jeweils ein Unterrichtsbesuch in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II durchgeführt werden. Abweichungen sollen mit der Seminarleitung besprochen werden. Unabhängig davon wird bei Ersatzleistungen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sek I und Sek II empfohlen. (SR v. 12.05.2020)
IV. Schriftliche Rückmeldung
(Seminarratsbeschluss vom 15.06.2021)
Folgende Regelung wird einstimmig beschlossen:
In jedem Modul bis zum 2. Hauptsemester soll es zu einem der Unterrichtsbesuche möglichst zeitnah (nicht später als 7 Tage) eine schriftliche, auf einige Punkte fokussierte Rückmeldung (stichwortartig oder Fließtext; i.d.R. eine Seite; max. zwei Seiten, wenige wichtige Entwicklungsfelder, stärkenorientiert) von Ausbilderseite geben. Hierbei handelt es ich um eine „freiwillige Selbstverpflichtung als zusätzlicher Service“ durch die Ausbildenden.
Ein einheitliches Format (Checkliste, digitaler Lernbegleitbogen, o.Ä.) wird neben einer Kopfzeile mit wesentlichen Informationen (Name/Fach/Datum, Umfang, Zeitpunkt, Matrixorientierung) nicht vorgegeben. Die LiV erleben die Vielfalt als hilfreich. Angeregt wird eine individuelle Absprache zwischen LiV und Ausbilder/-in bezüglich des zu verwenden Formats.
Darüber hinaus wird ein Rückbezug (ab dem 2. UB im 1. HS) auf vorherige schriftliche Rückmeldungen inklusive der dort formulierten individuellen Entwicklungsfelder im Sinne einer persönlichen Prozessbegleitung dringend empfohlen. Die schriftlichen Rückmeldungen bilden die Grundlage für das Zielvereinbarungsgespräch in der SNA und müssen von den LiV entsprechend dokumentiert bzw. archiviert werden. (Im moodle- oder homepage-Bereich des Seminars soll eine kleine Sammlung von Formaten insbesondere für neue Ausbilder/-innen angelegt werden.)
V. Dauer von Unterrichtsbesuchen und Lehrproben
(Seminarratsbeschluss vom 12.09.2023)
Alle LiV haben das Recht, bei Unterrichtsbesuchen entweder eine Stunde im 45-Minuten-Rhythmus oder aber in einem anderen Zeittakt zu planen, der dem Stundentakt der jeweiligen Schule entspricht, und die entsprechende Planung im Unterrichtsentwurf darzustellen. Die Ausbilderinnen und Ausbilder betrachten davon bei ihren Unterrichtsbesuchen einen Ausschnitt von 45 Minuten.
Die LiV unterbreiten den Ausbilderinnen und Ausbildern ggf. einen Vorschlag für den zu sehenden Ausschnitt. Die Ausbilderinnen und Ausbilder entscheiden dann über den zu sehenden Ausschnitt unter Berücksichtigung des Wunsches der LiV.
Die LiV am Schwalmgymnasium können aufgrund des schuleigenen Zeitmodells für beide Examenslehrproben einheitlich entweder 65-Minuten-Lehrproben oder 45-Minuten Lehrproben wählen. Sie haben deshalb (Empfehlung: im Examenssemester) einen Anspruch darauf, vorab nur einen Unterrichtsbesuch je Fach in diesem Zeitumfang in der fachdidaktischen Ausbildung durchzuführen, bei dem 65 Minuten oder in sich geschlossene 45 Minuten hospitiert werden.
Aus juristischer Sicht ist diese Argumentation nicht auf Schulen mit Zeittakten übertragbar, die in etwa in 45-Minuten-Blöcke geteilt werden können. Deshalb bleibt es an den übrigen Schulen bei 45-minütigen Lehrproben.
Die Beschlüsse für die Länge von Besprechungen haben für alle hier genannten Situationen Bestand.
2. Unterrichtsentwürfe
I. Abgabe Unterrichtsentwürfe
(Seminarratsbeschluss vom 15.06.2021)
Für die Abgabe der Entwürfe gilt die gleiche Regelung wie für die Abgabe der Examensentwürfe. Ergänzt wird diese Regelung durch den Zusatz: „Begründete Ausnahmen sind in Absprache mit der Modulleitung möglich.“ Die Regelung gilt für alle Module aller Ausbildungssemester mit Beginn des neuen Semesters 21/22 ab August 2021
II. Seitenzahlen der Unterrichtsentwürfe
(Seminarratsbeschluss vom 17.01.2023)
Die Seitenzahlen für Unterrichtsentwürfe werden vom Seminarrat für einen regulären Besuch auf maximal 5 Seiten und maximal 7 Seiten für einen Besuch zweier Fachleiter/-innen festgelegt. Formatvorgabe: Times, SG 12pt oder Arial 11pt; 1,5 Zeilenabstand, Seitenrand: unten 2cm, rechts-links-oben je 2,5cm. Tabellen und Bilder sind nicht von den Formatvorgaben betroffen. Der Umfang bei Unterrichtsskizzen beträgt ein bis max. drei Seiten inkl. Kopf, Verlaufsplan, Ziele, didaktischer Schwerpunktsetzung und längerfristiger
Unterrichtszusammenhänge. Formatvorgaben wie beim Entwurf.
Empfehlung für den Zeitpunkt der UB mit Entwürfe:
Ein Entwurf im 1. HS, zwei Entwürfe im 2. HS, ein Entwurf im Ex Sem.
III. Leitfaden für Unterrichtsentwürfe als verbindliche Grundlage für Praxisbesuche
(Seminarratsbeschluss vom 16.4.08)
Der Seminarrat beschließt den Leitfaden für Unterrichtsentwürfe als verbindliche Grundlage für die Praxisbesuche in den Modulen. Bei der Planungsleistung und deren Würdigung ist die semesterspezifische Progression angemessen zu berücksichtigen.
IV. „Kleiner“ Unterrichtsentwurf
(Seminarratsbeschluss 08.02.2012)
Der Seminarratsbeschluss zu Unterrichtsentwürfen wird folgendermaßen abgeändert: Umfang beim „kleinen Entwurf“ ein bis max. zwei Seiten incl. Kopf und Verlaufsplan. (Schriftgrößen: bleiben); in jedem Modul wird je ein großer und ein kleiner Entwurf verfasst. (08.02.2012)
3. Bewertung und Beratung
I. Beratungskonzept der Schulnahen Ausbildung
(Seminarratsbeschluss vom 15.9.2015)
Der Seminarrat beschließt das auf der Arbeitstagung der Schulnahen Ausbilder/-innen (10.3.15) verabschiedete Beratungskonzept.
(Seminarratsbeschluss vom 19.01.2021)
Der Seminarrat beschließt die Einführung des Papiers und des dahinterstehenden Systems „Beratungs- und Fördersystem nach UB-Bewertung“ zum 01.02.2021 am Studienseminar für Gymnasien in Marburg zustimmen.
III. Bewertung der Unterrichtspraxis
(Seminarratsbeschluss vom 22.09.2010)
Der Seminarrat empfiehlt den Ausbilderinnen und Ausbildern am Studienseminar Marburg sich bei der Bewertung der Module an folgenden Richtwerten für die Unterrichtspraxis zu orientieren:
- HS I: 75%
- HS II: 75
- ExSem: 80%
(Die prozentuale Gewichtung der Unterrichtspraxis wird in der 1. Modulsitzung bekannt gegeben.)
Ergänzung vom 28.08.2018
Bei der abschließenden Bewertung der Unterrichtspraxis ist nach §44,6 DV die Lernentwicklung der LiV in die Leistungsbewertung einzubeziehen. Dies gilt in besonderer Weise für die LiV des 1. HS.
Unabhängig davon gilt die in Gesetz und Verordnung festgelegte Regelung für eine Bewertung der Unterrichtspraxis mit weniger als 05 Punkten (HLbG §41, HLbG/DV §44 Gesetzliche Vorgaben zur Leistungsbewertung).
Der Seminarrat bestätigt den Seminarratsbeschluss vom 22.9.10 zur Rückmeldung über den Notenbereich:
Nach jedem Besuch wird auf Wunsch der LiV der Notenbereich (Spanne von zwei Notenpunkten bzw. 9-10 Punkte) mit dem Hinweis auf den jeweiligen Ausbildungsstand genannt. Bei einzelnen nicht bestandenen Unterrichtsbesuchen ist dies der LiV ausdrücklich mitzuteilen, aber aus rechtlichen Gründen eine genaue Bewertung in Punkten zu vermeiden.
Und zur Bewertung von Unterrichtsbesuchen:
Der Seminarrat empfiehlt den Ausbilderinnen und Ausbildern die Beurteilung von Unterrichtsbesuchen an der Matrix mit dem Titel „Grundlagen guten Unterrichts – Beraten, Beurteilen und Bewerten – Studienseminar für Gymnasien Marburg“ zu orientieren.
Der Seminarrat empfiehlt, den LiV die gemeinsamen Bewertungskriterien von Unterricht im Sinne des „Didaktischen Grundkonzeptes zur Integration der Matrix in die Ausbildung“ vom 25.6.2010 zu vermitteln (28.08.2018)
(Seminarratsbeschluss vom 22. September 2010)
Der Seminarrat bestätigt den Seminarratsbeschluss vom 22.9.10 zur Rückmeldung über den Notenbereich:
Nach jedem Besuch wird auf Wunsch der LiV der Notenbereich (Spanne von zwei Notenpunkten bzw. 9-10 Punkte) mit dem Hinweis auf den jeweiligen Ausbildungsstand genannt. Bei einzelnen nicht bestandenen Unterrichtsbesuchen ist dies der LiV ausdrücklich mitzuteilen, aber aus rechtlichen Gründen eine genaue Bewertung in Punkten zu vermeiden.
(Seminarratsbeschluss vom 23.03.2012)
Der Seminarrat empfiehlt den Ausbilderinnen und Ausbildern die Beurteilung von Unterrichtsbesuchen an der Matrix mit dem Titel „Bewertung am Studienseminar Marburg“ zu orientieren.
Seminarratsbeschluss vom 23.03.2012
Bei Doppelbesuchen sollen folgende Leitlinien Beachtung finden:
- Reflexionszeit für LiV 15-20 Minuten
- Ausbilder und Mentoren nutzen die Zeit zur Vorbereitung des Gesprächs im Sinne einer förderlichen Beratung
- fachliche und pädagogische Überfrachtung des Gesprächs ist unbedingt zu vermeiden, zusätzlich soll der Richtwert von 50 Minuten Beachtung finden (Aufnahmefähigkeit der LiV beachten)
Die Bewertung der Stunde darf aufgrund des unterschiedlichen Modulkontextes zwischen den Ausbildern differieren, das gilt auch für Ausbilder/-innen, die zwei Module vertreten. Es gibt keine Besuche, die in drei Modulen in die Bewertung einfließen. Zu Kombinationsmöglichkeiten soll es keine Vorgaben geben.
(Seminarratsbeschluss vom 07.03.2017)
Der Seminarrat beschließt, dass die UB-Vertretungspraxis gemäß dem Papier „UB-Vertretungspraxis für den Ausfall einer Ausbildungskraft“ nach den dort aufgeführten Richtlinien verbindlich durchgeführt werden soll.
4. Examen/Lehrprobe
(Seminarratsbeschluss vom 01.08.2018)
Da aus juristischer Sicht den LiV am Schwalmgymnasium die Möglichkeit von 65-Minuten-Lehrproben eingeräumt werden soll, haben sie einen Anspruch darauf, diese Situation vorab in je einem Unterrichtsbesuch pro Fach erlebt zu haben, bei dem 65 Minuten hospitiert werden. Für das Examen können sie sich insgesamt für ein 45-Minuten- oder 65-Minuten-Modell bezüglich der Lehrproben entscheiden.
Aus juristischer Sicht ist diese Argumentation nicht auf Schulen mit Zeittakten übertragbar, die in etwa in 45-Minuten-Blöcke geteilt werden können. Deshalb bleibt es an den übrigen Schulen bei 45-minütigen Lehrproben.
Die Beschlüsse für die Länge von Besprechungen haben für alle hier genannten Situationen Bestand.
Die Regelung tritt am 1.8.2018 in Kraft.
5. Module und Veranstaltungen
I. Verlegung von Modulsitzungen
(Seminarratsbeschluss vom 09.07.2009)
Der SR empfiehlt, dass die Teilnehmer des letzten Moduls eines Tages bei Bedarf einen gemeinsamen Ausweichtermin an einem beliebigen Tag vereinbaren. Als weitere Entlastungsmöglichkeit empfiehlt der SR, heterogene Fachmodule im zweiten Halbjahr auf den Ausbildungstag des zweiten HS zu legen, da für die LiV an diesem Vormittag wenige Veranstaltungen liegen. Der SR bittet um Rückmeldung mit der erprobten Veranstaltungsstruktur.
II. Dauerhafte Einführung der erprobten Veranstaltungsstruktur
(Seminarratsbeschluss vom 09.06.2010)
- Für das 1. und 2. Hauptsemester finden die Fachmodule alle zwei Wochen statt.
- Für das Einführungssemester sind bei insgesamt 15 Zeitstunden Präsenz acht ca. 2stündige Veranstaltungssitzungen vorgesehen (statt sechs 2,5stündige Sitzungen).
- Für den Fall, dass im Examenssemester die Anzahl der Wochen bis zur Meldung zum Examen nicht ausreicht, vereinbaren LiV und Ausbilder/-in gemeinsam einen Ausweichtermin, wobei, wenn möglich, der Vormittag des Ausbildungstages einbezogen werden soll.
III: Organisation DFB-Module
(Seminarratsbeschluss vom 18.02.2014)
Der SR beschließt, die DFB-Module fachbereichsorientiert zu organisieren. Soweit möglich sollten die LiV im LLG-Modul in einem anderen Fach betreut werden als im DFB-Modul . Für Fächer mit geringen LiV-Zahlen wird ein überfachliches DFB-Modul angeboten. Die Ausbildung in den LLG- und DFB-Modulen soll allgemeinpädagogisch angelegt und fachspezifisch konkretisieret werden (Übertragbarkeit auf das andere Fach der LiV soll gewährleistet sein). Einer der beiden Unterrichtsbesuche soll in dem Fach gezeigt werden, das der jeweiligen Modulgruppe zugeordnet wurde. Das Fach für den anderen Besuch soll die LiV wählen können. Um gleiche Bedingungen für die LiV zu gewährleisten, sollen die Ausbilder/-innen in den LLG- und DFB-Teams eng zusammenarbeiten. Die Neuorganisation gilt ab dem 1.08.2014 zunächst für vier Durchgänge. Sie wird evaluiert. Die genauere Organisation der Modulzuweisung wird der Seminarleitung überlassen, die den Seminarrat darüber in den nächsten Sitzungen informiert. (einstimmig angenommen)
IV. Ausbildungsveranstaltung „Selbsterfahrung in Gruppenprozessen“
(Seminarratsbeschluss vom 7.7.2015)
Der Seminarrat beschließt die Einführung einer AV „Selbsterfahrung in Gruppenprozessen im Rahmen von Adventure Based Counceling“ im Einführungssemester bzw. 1. Hauptsemester beginnend mit dem 2. Schulhalbjahr 2015/16 oder dem 1. Schulhalbjahr 2016/17. Die bisherige AV 4.4. „Lernausgangslage“ wird Bestandteil des Moduls LLG. Dafür entfällt die bisherige Exkursion an den außerschulischen Lernort Roßberg.
Die Durchführung der AV „Selbsterfahrung in Gruppenprozessen“ erfolgt auf Grundlage des in der Seminarratssitzung vom 7.7.2015 vorgelegten Konzeptes und unter Berücksichtigung der dort vorgetragenen Bedenken und Anregungen. Die AV soll zunächst verbindlich an einem Tag stattfinden. Eine Verlängerung der Veranstaltung auf 1,5 Tage auf freiwilliger Basis ist von Seiten der LiV sowie von Seiten der AuA möglich.
Die vorbereitende AG kümmert sich in Absprache mit der Seminarleitung um einen geeigneten Austragungsort.
Diese AV soll in zwei Semestergruppen erprobt werden. Die Evaluationsergebnisse sollen dem Kollegium sowie dem Seminarrat vorgestellt werden und eine Grundlage für die weiteren Entscheidungsprozesse bilden.
V. Neugestaltung der LLG/DFB-Module
(Seminarratsbeschluss vom 18.2.14)
Der Seminarrat beschließt, die DFB-Module fachbereichsorientiert zu organisieren. Soweit möglich sollen die LiV im LLG-Modul in einem anderen Fach betreut werden als im DFB-Modul. Für Fächer mit geringen LiV-Zahlen wird ein überfachliches DFB-Modul angeboten. Die Ausbildung in den LLG- und DFB-Modulen soll allgemeinpädagogisch angelegt und fachspezifisch konkretisiert werden (Übertragbarkeit auf das andere Fach der LiV soll gewährleistet sein). Einer der beiden Unterrichtsbesuche soll in dem Fach gezeigt werden, das der jeweiligen Modulgruppe zugeordnet wurde. Das Fach für den anderen Besuch soll die LiV wählen können. Um gleiche Bedingungen für die LiV zu gewährleisten, sollen die Ausbilder/-innen in den LLG- und DFB-Teams eng zusammenarbeiten. Die Neuorganisation gilt ab dem 1.8.2014 zunächst für vier Durchgänge. Sie wird evaluiert. Die genauere Organisation der Modulzuweisung wird der Seminarleitung überlassen, die den Seminarrat darüber in den nächsten Sitzungen informiert.
6. Modulgestaltung
I. Modulbeiträge – Gestaltung der Module
(Seminarratsbeschluss vom 22.09.2010)
Der SR beschließt, dass die Ausbilder/-innen sich bei ihrer Modulgestaltung an dem Papier von Werner Bauch „Zur Diskussion gestellt: Grundsätzliche Überlegungen zur Didaktik und Methodik der Lehrerbildung in der Zweiten und Dritten Phase“ orientieren sollen.
II. Grundlagenpapier zum Kooperativen Lernen
(Seminarratsbeschluss vom 20.01.15)
Auf der Grundlage der Entscheidung der Ausbilder-Vollversammlung vom 16.01.2015 beschließt der Seminarrat, dass die Ausbilderinnen und Ausbilder des Marburger Studienseminars das Grundlagenpapier zum Kooperativen Lernen in die eigene Ausbildungsarbeit und in ihre Beratung und Beurteilung von Unterrichtsbesuchen gezielt miteinbeziehen.
III. Modulbeiträge der LiV
(Seminarratsbeschluss vom 08.05.12)
Über die Unterrichtsentwürfe hinaus können in den Modulen schriftliche oder mündliche Modulbeiträge der LiV erwartet werden. Wegen der hohen Arbeitsbelastung in den Hauptsemestern soll der Aufwand der LiV für solche Beiträge in engen Grenzen gehalten werden.
Absprachen zu den Modulbeiträgen und ihrer Bewertung werden zu Beginn des Moduls getroffen; die Erwartungen der Modulleitung werden klar formuliert, die Belange der LiV werden berücksichtigt. Bezüglich der Themen sollen alle LiV Wahlmöglichkeiten haben. Die Modulbeiträge sollen so gestaltet sein, dass praxistaugliche Materialien für den Unterricht der LiV einbezogen werden (z.B. Konzeptionen für Klausuren oder Klassenarbeiten, Transparenzpapier, Anleitung zu einer Phase des Kooperativen Lernens, Selbsteinschätzungsbogen, Feedbackbogen, Arbeitsblätter, …) oder andere Beispiele aus der eigenen Praxis (z.B. Videosequenzen aus dem Unterricht). Die LiV sollen sich bei der Gestaltung von Modulsequenzen an den im ersten Absatz genannten Grundsätzen orientieren. Dadurch sind Theoriereferate ausgeschlossen. (22.9.2010)
Der Modulbeitrag von LiV soll nur einen kleinen Teil einer Sitzung füllen. Die Verantwortlichkeit der Modulleitung für den Erfolg der gesamten Sitzung, insbesondere aber für die theoretische Fundierung der Praxisbeispiele bleibt gewährleistet. (8.5.2012) Der Seminarratsbeschluss vom 22.09.2012 („keine Theoriereferate“) bleibt bestehen.
Der Modulbeitrag soll für alle LiV des Moduls ertragreich sein. Die LiV erhalten zeitnah möglichst von den Mit-LiV, in jedem Fall aber von der Modulleitung ein differenziertes und konkretes Feedback zu ihrem Beitrag. Aufwand und Ertrag der Modulbeiträge werden in jedem Modul evaluiert. (18.2.2014)
7. Allgemeine Organisation
I. Umgang mit der Matrix
(Seminarratsbeschluss vom 22.09.2010)
Der Seminarrat empfiehlt, den LiV die gemeinsamen Bewertungskriterien von Unterricht (Matrix) im Sinne des „Didaktischen Grundkonzeptes zur Integration der Matrix in der Ausbildung“ vom 25.6.2010 zu vermitteln. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Um die in § 28 Abs. 2 HLBG-UVO erwartete Koordination der Beurteilungsmaßstäbe mit Blick auf kompetenzorientierten Unterricht zu gewährleisten, empfiehlt der Seminarrat, dass sich die Ausbilderinnen und Ausbilder des Marburger Studienseminars bei der Beurteilung der LiV an der Matrix mit dem Titel „Bewertung am Studienseminar für Gymnasien in Marburg“ in der Fassung von 25.6.2010 (mit allgemeinen sowie fach-/bereichsspezifischen Kriterien und mit orientierender Progressionskennzeichnung für allgemeine Kriterien) verbindlich orientieren.
II. Bili-Angebot
Seminarratsbeschluss vom 15.06.2021)
Das Konzept wird von Frau Schlösser und Frau Badouin vorgestellt. Ab November 2021 soll das Bili-Angebot mit Zertifizierung für LiV zur Verfügung stehen
Dem Konzept wird einstimmig zugestimmt.
III. Änderung des Strukturmodells
(Seminarratsbeschluss vom 08.05.2012)
Der Seminarrat beschließt, dass das Strukturmodell des Studienseminars an Gymnasien Marburg geändert wird, da das Modul A6 mit zehn Anwesenheitsstunden künftig wegfällt (A 7 wird zu A6).
(Seminarratsbeschluss vom 18.10.2022)
Hiermit beschließt der Seminarrat die Einführung der vorliegenden Konzeptentwürfe zu
VINN, BRH, sowie EBB. Die Entwürfe sollen bis Juni 2024 erprobt und weiterentwickelt
werden. Eine endgültige Verabschiedung der Konzepte soll 2025 erfolgen. (Mit der Änderung
in EBB „bis zu zwei beratende UB“ wahrnehmen zu können.)
V. Integration des Leitfadens „Planungshilfe für guten Unterricht“ in die Ausbildung
(Seminarratsbeschluss vom 27.08.2019)
Bezugnehmend auf den Beschluss der AuA-VV vom 8.6.2019 stimmt der Seminarrat mit sofortiger Wirkung einer Integration des in der Print-Version (Februar 2019) vorliegenden Leitfadens („Planungshilfe für guten Unterricht“) in die Ausbildung nach folgendem System zu:
- a) AV3: theoretische Einführung in den Leitfaden
- b) AV1 allgemeine, praxisorientierte Einführung in den Leitfaden (insbesondere in die Planungsgraphik)
VI. Wahl der SR-Mitglieder
(Seminarratsbeschluss vom 08.09.2020)
„Die Zustimmung der Ausbilder/-innen VV vorausgesetzt beschließt der Seminarrat vom 08.09.20 die Wahl der Ausbilder/-innen in den Seminarrat wie folgt zu regeln: Es finden zwei getrennte Wahlen statt, eine Wahl für die ständigen Mitglieder des Seminarrats, eine Wahl für die Ersatzmitglieder. Für beide Wahlen können jeweils 5 Stimmen abgegeben werden. Nicht gewählte Kandidaten*innen aus der ersten Wahl können sich zur Wahl als Ersatzmitglied stellen.“
„Der Seminarrat empfiehlt der nächsten LiV-VV über das vorliegende Papier (Intensivierung der Partizipation der LiV und insbesondere der Semestersprecher/-innen an Seminarentwicklungs- und Entscheidungsprozessen) zu einem noch näher zu bestimmenden Zeitpunkt abzustimmen. Der Seminarrat schlägt darüber hinaus der LiV-VV eine zweijährige Pilotphase und eine Einführung zum 01.11.2020 vor.“
VII. Strukturmodell
(Seminarratsbeschluss vom 19.01.2021)
Der SR beschließt das aktualisierte Strukturmodell zur Organisation des Marburger Studienseminars zur Organisation der Ausbildung: Die Ausbildungsveranstaltung 4 findet zu dem Thema „Gruppenprozesse“ im HS 1 statt. In AV1 und AV5 werden Semesterevaluationen angeboten (am Ende des ES in AV1, am Ende HS1 und Ende PS in AV5). (15.7.2016)
VIII. Abstimmung über UNESCO-Antrag
(Seminarratsbeschluss vom 31.08.2021)
Der Seminarrat beschließt einstimmig, dass sich das Studienseminar mit dem vorliegenden UNESCO-Antrag um die Aufnahme als interessiertes Seminar bewerben soll.
(Seminarratsbeschluss vom 03.07.2023)
Antrag „Das Studienseminar Marburg soll sich auf Grundlage des vorliegenden Antrags um die Aufnahme als mitarbeitendes Seminar im UNESCO-Schulnetzwerk bewerben.“
IX Berücksichtigung des Reference Framework of Competences for Democratic Culture beim Erstellen der neuen Ausbildungscurricula
(Seminarratsbeschluss vom 01.03.2022)
Der Seminarrat empfiehlt, den auf der Grundlage des vom Europarats entwickelten Reference Framework of Competences for Democratic Culture im Seminar erarbeiteten „Schmetterling“ als Orientierungspapier bei der Erstellung der neuen Ausbildungscurricula zu berücksichtigen.
(Seminarratsbeschluss vom 07.07.2022)
„Der Seminarrat verabschiedet das vorliegende Selbstverständnis ‚Das Studienseminar als demokratische Institution‘“ (vgl. Grundlagenpapiere)
X Teilnahme von LiV-Vertreter/-innen auf AuA-Vollversammlungen
(Seminarratsbeschluss vom 01.03.2022)
Der Seminarrat beschließt, dass die LiV zwei Vertreter/-innen in die VV der AuA entsenden können. Diese werden von den LiV aus dem Pool der Semestersprecher-innen und deren Vertrer-innen entsendet. Die LiV haben auf den VV ein Rederecht. Das Vorgehen wird nach einem Jahr evaluiert. Die Teilnahme ist ab dem 01.04.2022 möglich.
8. Evaluation
(Seminarratsbeschluss vom 09.11.2009)
Die Evaluation erfolgt in den Modulen in vier Schritten/ Phasen:
- Evaluation - diese kann mit dem seminarinternen Evaluationsbogen und dem Zusatzbogen oder mit anderen angemessenen Evaluationsinstrumenten erfolgen
- Austausch der unterschiedlichen Perspektiven beider Seiten im Auswertungsgespräch
- Absprachen für die weitere Modulgestaltung
- Thematisierung der Absprachen in der 1. Sitzung des Folgemoduls
(Seminarratsbeschluss vom 03.07.2023)
Sollten die Semestersprecher/-innen zukünftig eine online-Evaluation durchführen wollen, so empfiehlt der SR dringend eine vorherige Rücksprache mit der Seminarleitung und dem Personalrat, insbesondere mit Blick auf datenschutzrechtliche Aspekte.
II. Evaluation der Examensevaluation (Präsentation der Kurz-AG-Ergebnisse, Diskussion, evtl. Beschluss)
(Seminarratsbeschluss vom 12.05.2021)
Veränderungen hinsichtlich der Position und des Aufforderungscharakters zum Verfassen von Fließtexten müssen noch eingearbeitet werden. Darüber hinaus muss für die LiV deutlich werden, wer die Rückmeldungen zu den einzelnen Teilen erhalten wird. Mit diesen Veränderungen wird folgender Vorschlag beschlossen (11 Zustimmungen bei einer Enthaltung): Der SR beschließt, das modifizierte, modul- und z. T. personenspezifische Evaluationsverfahren ab dem laufenden Examenssemester umzusetzen. Die Auswertung der Daten wird von einer externen Fachkraft durchgeführt. Den Kolleginnen und Kollegen am Studienseminar werden die persönlichen Ergebnisse von der externen Fachkraft zugeschickt. Sie haben die Möglichkeit, diese mit der Seminarleitung zu besprechen.
Die nicht personenspezifischen Daten werden im Rahmen der Evaluationsveranstaltung des Examenssemesters vorgestellt und gemeinsam mit LiV und Seminarleitung erörtert. Die Ausbildenden sind bei der Evaluationsveranstaltungen willkommen. Das Verfahren soll zwei Jahre auf Probe umgesetzt werden.