Anzahl der UBs in verschiedenen Lerngruppen, Hinweise zu gekoppelten Besuchen etc.
Unterrichtsbesuche
Die Anzahl und die Verteilung der UBs auf die verschiedenen Lerngruppen sowie das verfahren bei Doppelbesuchen werden durch die Seminarratsbeschlüsse und -empfehlungen geregelt. Hier finden Sie die enstprechenden Auszüge, eine Übersicht über die Seminarratsbeschlüsse finden Sie hier.
Vorgaben für Unterrichtsbesuche
Pro Fach müssen in den Fachmodulen mindestens 2 Unterrichtsbesuche in der Sekundarstufe I und mindestens 2 Unterrichtsbesuche in der Sekundarstufe II durchgeführt werden. Das Verhältnis von Sek. I - zu Sek. II-Besuchen darf also 2:3 oder 3:2 betragen.
Der Seminarrat empfiehlt, dass zum Zweck einer breitgefächerten Ausbildung der LiV eine Vielfalt von Jahrgangsstufen und Themen in den Unterrichtsbesuchen gezeigt werden soll.
Es ist zu beachten, dass im Modul 8 mindestens ein Unterrichtsbesuch in der Sek. II gezeigt werden muss.
In der Wahl der Lerngruppe für die Prüfungslehrproben ist die LiV im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Sek. I + II) frei. Ausbilder/-innen und Prüfer/-innen dürfen in dieser Hinsicht keine Einschränkungen vornehmen.
Diese Regelung gilt bereits in diesem Semester. (24.9.13)
Bewertung der Unterrichtspraxis
Der Seminarrat empfiehlt den Ausbilderinnen und Ausbildern am Studienseminar Marburg sich bei der Bewertung der Module an folgenden Richtwerten für die Unterrichtspraxis zu orientieren:
HS I: 75% HSII. 75% ExSem: 80%
(Die prozentuale Gewichtung der Unterrichtspraxis wird in der 1. Modulsitzung bekannt gegeben.)
Bei der Bewertung der Unterrichtspraxis ist (nach §44,6 DV) die Lernentwicklung der LiV in die Leistungsbewertung einzubeziehen. Dies gilt in besonderer Weise für die LiV des HS I.
Unabhängig davon gilt die in Gesetz und Verordnung festgelegte Regelung für eine Bewertung der Unterrichtspraxis mit weniger als 05 Punkten (HLbG §41, HLbG/DV §44 Gesetzliche Vorgaben zur Leistungsbewertung).
Bewertung von Unterrichtsbesuchen
Der Seminarrat empfiehlt den Ausbilderinnen und Ausbildern die Beurteilung von Unterrichtsbesuchen an der Matrix mit dem Titel „Bewertung am Studienseminar Marburg“ zu orientieren. (22.9.10)
Schriftliche Rückmeldung
In jedem Modul bis zum 2. Hauptsemester soll es zu einem der Unterrichtsbesuche eine schriftliche Rückmeldung (stichwortartig; 1 Seite) von Ausbilderseite geben.
Unabhängig davon ist generell am Ende des Gesprächs auf eine gemeinsame Sicherung der Gesprächsergebnisse zu achten. (8.2.2012)
Rückmeldung über den Notenbereich
Nach jedem Besuch wird auf Wunsch der LiV der Notenbereich (Spanne von zwei Notenpunkte z.B. 9-10 Punkte) genannt. (24.10.07)
„Kleiner“ Unterrichtsentwurf
Der Seminarratsbeschluss zu Unterrichtsentwürfen wird folgendermaßen abgeändert: Umfang beim „kleinen Entwurf“ ein bis max. zwei Seiten incl. Kopf und Verlaufsplan. (Schriftgrößen: bleiben); in jedem Modul wird je ein großer und ein kleiner Entwurf verfasst. (8.2.2012)
Doppelbesuche
Der Seminarrat begrüßt die Praxis der Doppelbesuche (zwischen Fach und allgemeinen pädagogischen Modulen), die ab dem 1. HS regelmäßig stattfinden sollten (mindestens ein Doppelbesuch pro LiV). Sie dienen der Vernetzung der Arbeit in den Modulen und der Reduktion der Gesamtzahl der UB. Bei Doppelbesuchen sollen folgende Leitlinien Beachtung finden:
- Reflexionszeit für LiV 15-20 Minuten,
- Ausbilder und Mentoren nutzen die Zeit zur Vorbereitung des Gesprächs im Sinne einer förderlichen Beratung,
- fachliche und pädagogische Überfrachtung des Gesprächs ist unbedingt zu vermeiden, zusätzlich soll der Richtwert von 50 Minuten Beachtung finden (Aufnahmefähigkeit der LiV beachten),SR-Beschüsse_UBe-2014-3-15
die Bewertung der Stunde darf aufgrund des unterschiedlichen Modulkontextes zwischen den Ausbildern differieren, das gilt auch für Ausbilder/-innen, die zwei Module vertreten.
Es gibt keine Besuche, die in drei Modulen in die Bewertung einfließen. Zu Kombinationsmöglichkeiten soll es keine Vorgaben geben. (23.3.2012)
In Ergänzung zu dem Seminarratsbeschluss zu Doppelbesuchen beschließt der Seminarrat, dass es keine Doppelbesuche zwischen den unbewerteten BRB-Besuchen und bewerteten Besuchen anderer Module geben soll. (20.11.2012)