FAQ - Examensphase
-> Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des HLBG und der HLBGDV in der gültigen Fassung.
-> Bitte beachten Sie die umfangreichen Informationen in der digitalen Examensmappe: https://moodle.bildung.hessen.de/course/index.php?categoryid=624
- Wie aktuell muss mein Erster-Hilfe-Schein bei der Meldung zum Examen sein?
HLbGDV §48 (2): Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hat mit der Meldung zur Prüfung vorzulegen: [...] einen Nachweis über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe, der nicht älter als drei Jahre ist [...] .
- In welchem Zeitraum kann ich meine UBe terminieren?
Das Prüfungssemester geht vom 1.2. bis zum 31.3. bzw. vom 1.8. bis zum 30.9.. In diesem Zeitraum müssen die UBe liegen. Sollte aus zwingenden Gründen ein UB später geplant werden, muss dies bei der Seminarleitung beantragt werden.
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Meine Prüfungskommission hat sich nach der ersten Bekanntgabe noch verändert. Was muss ich beachten?
Sie werden bei einer eventuellen Änderung der Prüfungskommission per E-Mail kontaktiert und informiert. Senden Sie dann bitte die entsprechenden Unterlagen (siehe “Terminübersicht” zum Examen) für die Prüfung an die geänderten Personen.
- Wann darf ich vor der Examenslehrprobe zum letzten Mal in der Lerngruppe unterrrichten?
Die Schulen sind darüber informiert, dass zwischen der Abgabe der Lehrprobenentwürfe und der Examenslehrprobe kein Unterricht seitens der LiV in den betroffenen Lerngruppen gehalten wird. Der Unterricht muss ausfallen oder - ohne Beeinträchtigung der Examensthemen - vertreten werden, damit nach Abgabe der Lehrprobenentwürfe sich die Planungsgrundlage für die Examensstunden nicht mehr verändert.
- Wann genau muss ich die Lehrprobenentwürfe abgeben? Wann genau muss ich meine Ausschnitte aus dem Portfolio einreichen?
- Welche Materialien dürfen am Prüfungstag während der Reflexionsphasen von den Prüfungskandidatinnen und –kandidaten verwendet werden?
Die Examenskandidatin/der Examenskandidat darf während der Reflexionsphasen nach den Lehrproben und während der 30minütigen Vorbereitungszeit auf die mdl. Prüfung bei Bedarf die Matrixtabelle des Studienseminars (nicht die Broschüre) nutzen. Notizen zur Reflexion der Stunden können auf den üblichen Medien notiert werden. Da es sich um eine Püfungssituation handelt, darf in dieser Phase der Reflexion kein Zugriff auf weitergehende Materialen oder auf das Internet geschehen und auch kein inhaltlicher Austausch mit anderen Personen stattfinden.
- Welche Materialien dürfen am Prüfungstag während der mündlichen Prüfung von den Prüfungskandidatinnen und -kandidaten verwendet werden?
Die Examenskandidatin/der Examenskandidat darf während der mündlichen Prüfung nur die eingereichten Unterlagen (Übersicht und Portfolioausschnitte) dabei haben; Markierungen sind möglich, zusätzliche Notizen sind nicht erlaubt. Eine Visualisierung des eingereichten Portfolios kann i.d.R. über ein digitales Endgerät geschehen.